Weiterbildung
EU-Berufskraftfahrer
Die Weiterbildung nach dem "BKrFQG" gilt für alle Kraftfahrer. 
Bei der gewerblichen Nutzung aller in der EU beschäftigten Kraftfahrer, die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, ist die Berufskraftfahrerweiterbildung nachzuweisen.
In einem Zeitraum von fünf Jahren sind mindestens 35 Stunden an Weiterbildung in Form eines Unterrichtes zu absolvieren. Die Kraftfahrerin und Kraftfahrer sollen mit dieser Maßnahme auf dem neuesten Stand, rund um ihren Beruf, gehalten werden.
Die Weiterbildung und die Grundqualifikation wurden voneinander getrennt, da für Fahrer, die schon lange in dem Beruf unterwegs sind, davon ausgegangen werden kann, dass diese keine Grundqualifikation mehr benötigen. Zwischen Bus und Lkw-Fahrern wurden wegen der unterschiedlichen Anforderungen, auch unterschiedliche Module entwickelt.
Modul 1: Eco-Training
Modul 2: Markt und Image (BUS) oder Sozialvorschriften für den Güterverkehr (LKW)
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr (BUS) oder Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi (LKW)
Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit (BUS) oder Ladungssicherung (LKW)
Bei uns alles aus einer Hand
In unserer Fahrschule erwerben zukünftige Kraftfahrer neben der Fahrerlaubnis zusätzlich auch die beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.
Wir sorgen für die rechtzeitige Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter.
Selbstverständlich überwachen wir für Sie die jeweiligen Führerscheinfristen.
Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.
Hier können Sie sich einen
Infoflyer als pdf (561 KB) downloaden.

