ASF und ASP - Aufbauseminare
Aufbauseminar für FahranfÄnger (ASF)
Innerhalb der Probezeit (2 Jahre) unterliegt der Fahranfänger der besonderen Aufsicht durch
das Straßenverkehrsamt (StVa). Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn innerhalb der Probezeit ein oder mehrere Verkehrsverstöße mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger(ASF) auftreten.
- einen schwerwiegenden Regelverstoß
wie "Fahrerflucht", zu dichtes Auffahren mit Lichthupe auf der Autobahn, illegale Autorennen und Trunkenheit am Steuer bzw. Lenkrad, aber auch Vorfahrtsmißachtung, Überholen trotz Überholverbots und Nichtbeachtung des Rot-Lichts der Ampel. - zwei weniger schwerwiegenden Regelverstößen
bei Ordnungswidrigkeiten mit € 40,00 oder mehr nach dem Bußgeldkatalog.
Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann vom StVa die Teilnahme an einem «Aufbauseminar für Fahranfänger» angeordnet werden. Bei Nichtteilnahme droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine Teilnahmebescheinigung kann man nur erhalten, wenn man an einem Aufbauseminar vollständig teilgenommen hat. Es ist nicht möglich einzelne Seminarteile anderen Seminar nachzuholen, sondern man muss in einem solchen Fall an einem neuen Aufbauseminar vollständig teilnehmen.
Die Kurse führen wir in Kooperation mit den Fahrschulen KOOS, HUGET, R. WITTFELD an.
Fortbildungsseminar fÜr Punkte-AuffÄllige (ASP)
Dieses Seminar kann man freiwillig absolvieren oder es wird behördlich angeordnet.
Ziel ist es in beiden Fällen, Punkte (in der sog. "Verkehrssünderkartei" des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg) abzubauen.
Ihren Punktestand können Sie nur schriftlich erfragen (Datenschutz). Dieser Service ist jedoch kostenlos. Nähere Informationen und ein Formular hierzu finden Sie auf der Homepage des Kraftfahrbundesamtes unter www.kba.de.
ASP-Kurse finden nur bei der Fahrschulen KOOS und HUGET statt.

