Fahrschule Logo


Führerschein ab 17

...WIE KOMMT MAN DRAN ?

  • Wer in Nordrhein-Westfalen gemeldet ist kann sich mit 16einhalb Lebensjahren in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und einen Fahrerlaubnisantrag beim zuständigen Amt stellen.
  • Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird, kann die übliche Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung) beginnen.
  • Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag können Sie die Fahrprüfung ablegen. Wenn Sie die Prüfung bestehen und 17 Jahre alt geworden sind, erhalten Sie keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Dieses Papier ist nur in Deutschland gültig, es berechtigt aber auch in solchen Bundesländern zum Fahren, die (noch) gar keine eigene Ausnahmeregelung beschließen.
  • Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird die Prüfbescheinigung auf Antrag in eine normale Fahrerlaubnis umgewandelt , so müssen Sie keine zweite Ausbildungsstufe oder zusätzliche Prüfung ablegen.

... WAS GILT BEIM FAHREN ?

  • Bei jeder Fahrt müssen Sie eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitnehmen. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Du kannst also nicht einfach »irgendjemanden« als Begleitperson mitnehmen :-(.
  • Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
  • Für beide, für Sie und Ihren Beifahrer, gelten die 0,5-Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel. Also "don´t drink and drive!"
  • Die Begleitperson ist nicht der Fahrer! Sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll Dir nur als Berater zur Seite "fahren".